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Urlaubssemester

 

Wer ein Urlaubssemester nimmt, behält zwar seinen Studierendenstatus, studiert aber nicht. Das Semester wird aber dennoch als Hochschulsemester gerechnet. Nicht jedoch als Fachsemester.

Um ein Urlaubssemester zu beantragen sind Gründe vorzubringen. Dazu gehören Krankheit, Studienaufenthalte im Ausland, Schwangerschaft oder Kindererziehung.

Mehrere Urlaubssemester am Stück sind die Ausnahme.

 

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