Staatsdarlehen
Zur Hälfte muss das BAföG in der Regel zurückgezahlt werden. Nur unter bestimmten Umständen kann dem Studierenden auch davon ein Teil erlassen werden.
Den zurückzuzahlenden Teil des BaföG nennt man Staatsdarlehen. Mit der Rückzahlung wird fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer begonnen, nach Aufforderung.
Es sei denn, man verfügt nicht über das notwendige Einkommen. Dann kann die Rückzahlung aufgeschoben werden.






















