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Nebenhörer

 

Normalerweise darf man nur an einer Universität immatrikuliert sein. Es gibt ab er die Möglichkeit sich als Nebenhörer an einer weiteren Hochschule einzuschreiben, wenn die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden.

Dann dürfen in der Regel auch Prüfungsleistungen erbracht werden, die dann je nach Hochschule angerechnet werden können.

 

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