Nachteilsausgleich
Um körperlich oder geistig behinderte Studierende nicht gegenüber ihren
Kommilitonen zu benachteiligen, gibt es den Nachteilsausgleich.
Wer ein Handicap hat, erhält besondere Rechte oder Privilegien während der Prüfung wie zum Beispiel mehr Zeit zum Schreiben einer
Klausur.






















