Leistungsnachweis
Ab dem fünften
Fachsemester müssen Studenten einer Fachschule, Akademie oder
Hochschule einen Leistungsnachweis beim
BAföG-Amt vorlegen um weiter gefördert zu werden.
Der Nachweis enthält die Bestätigung, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden. Eine spätere Vorlage ist nur möglich, wenn wichtige Gründe wie Krankheit oder Kindererziehung vorliegen.






















