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Leistungsnachweis

 

Ab dem fünften Fachsemester müssen Studenten einer Fachschule, Akademie oder Hochschule einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen um weiter gefördert zu werden.

Der Nachweis enthält die Bestätigung, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden. Eine spätere Vorlage ist nur möglich, wenn wichtige Gründe wie Krankheit oder Kindererziehung vorliegen.

 

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