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Krankenversicherung

 

Studenten sind versicherungspflichtig. Das ist sogar Voraussetzung für die Immatrikulation. Sie können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert werden, wenn ihr monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag regelmäßig nicht überschreitet.

Wer mehr verdient oder bereits älter als 25 ist, kann sich bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum 14. Fachsemester über einen für alle gesetzlichen Krankenversicherungen geltenden Studententarif versichern.

 

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