Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern seit 1936 (damals nur „arische“ Familien) für ihre Kinder. Damals allerdings erst ab dem fünften Kind.
Heute gibt es das Kindergeld für alle Kinder, die sich in Ausbildung befinden bis zum 26. Geburtstag. Je mehr Kinder in einer Familie leben desto höher ist der Satz.
Das Einkommen der Kinder darf eine bestimmte Höchstgrenze jedoch nicht überschreiten, um den Anspruch auf die Leistung zu wahren.
Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden.






















