KanzlerIn
Der Kanzler an einer deutschen
Hochschule ist sowohl Leiter der Verwaltung als auch Mitglied des Rektorrats. Zudem ist er Vorgesetzer von nichtwissenschaftlichen Mitarbeiten.
ein Aufgabenbereich umfasst den Haushalt, die Liegenschaften und weitere Aufgaben aus den Bereichen Recht und Verwaltung.






















