Immatrikulation
Wer sich an einer
Hochschule immatrikuliert, also einschreibt, erlangt Studierendenstatus. Die Immatrikulation kann immer nur an einer Hochschule geschehen.
Wer zusätzlich an einer weiteren Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen oder Prüfungen ablegen will, kann sich dort evtl. als Nebenhörer einschreiben.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen setzt die Immatrikulation eine Studienplatzzusage voraus. Wer zuvor auf einer anderen Hochschule immatrikuliert war muss sich dort zunächst
exmatrikulieren (lassen) um auf einer anderen Hochschule eingeschrieben zu werden.






















