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Hochschule

 

Die BAföG-Verwaltungsvorschriften definieren Hochschulen als Ort der Vorbereitung auf Tätigkeiten für die man wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden anwenden können muss. Dies bezieht auch die künstlerische Gestaltungsfähigkeit mit ein.

Letztendlich handelt es sich dabei um wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs zur beruflichen Ausbildung.

 

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