Fakultät
Eine Fakultät umfasst zusammengehörende Wissenschaften und bildet eine Lehr- und Verwaltungseinheit. An der Spitze steht der Dekan. Weitere Personen der Fakultät sind die Studenten, die
Dozenten sowie die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter.
Daneben gehören Institute zur Fakultät, die für Inhalte, Verwaltung und Beratung zuständig sind. Oft gibt es zudem eigene Bibliotheken,
Cafeterias sowie Computerräume.
Zum Aufgabenbereich der Fakultät gehören die Organisation von Forschung, Lehre und des Studiums der zugehörigen
Fachbereiche.
Fakultäten sind gewissermaßen körperschaftsrechtlich souverän, da sie unter Anderem das Promotionsrecht haben und ein eigenes Siegel führen.






















