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Fachrichtungswechsel

 

Der Fachrichtungswechsel ist in §7 III BAföG geregelt. Der Wechsel der Fachrichtung muss aus wichtigem oder unabweisbarem Grund geschehen. Ersterer muss bei zum dritten Fachsemester geschehen.

Ein Fachrichtungswechsel liegt dann vor, wenn der Auszubildende sein Ausbildungsziel ändert aber diese neue Ausbildung an einer Ausbildungsstätte gleicher Art absolviert wird. Also z.B. ein anderer Studiengang.

Die verbrauchten Semester werden auf den neuen Studiengang angerechnet. Für BAföG-Empfänger bedeutet dies, dass sie weniger Zeit haben ihr neues Studium zu beenden als ohne den Fachrichtungswechsel.

 

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