Exmatrikulation
Wer exmatrikuliert wird, ist nicht länger Student der Hochschule. Dies kann verschiedene Gründe haben.
In der Regel tritt die Exmatrikulation ein, wenn man die Abschlussprüfung bestanden hat.
Ein anderer Grund tritt ein, wenn der Semesterbeitrag nicht überwiesen wurde. Dann hat man sich nicht zurück gemeldet ohne ein Urlaubssemester einzulegen.
Ein weiterer Grund kann ein Fernbleiben zur verpflichtenden Prüfungsberatung sein.
Außerdem kann man selbst Antrag auf Exmatrikulation stellen, wenn man zum Beispiel das Studium abbrechen möchte oder an eine andere Hochschule wechselt.






















