Emeritierung
Erreicht ein Professor ein bestimmtes Alter wird er von seiner Pflicht zu unterrichten befreit. Die Emeritierung wird auch bei Pastoren und Hochschullehrern angewandt.
Freiwillig kann der Professor seine Tätigkeit jedoch weiterführen, anders also als bei einer Pensionierung.
Des Weiteren hat er weiterhin Zutritt zu den Einrichtungen der Hochschule.






















