Doppelter Perspektivwechsel
Der doppelte Perspektivwechsel taucht im Zusammenhang mit der elternunabhängigen Förderung durch das BAföG auf.
Um die Voraussetzungen zu erfüllen muss der Auszubildenden bereits einmal ein Hochschulstudium begonnen haben, dieses dann aber verworfen und sich einem anderen Berufsfeld hingegeben haben.
Hier muss er mindestens fünf Jahre tätig gewesen sein oder eine dreijährige Ausbildung mit anschließender dreijähriger Berufstätigkeit absolviert haben. Wenn er sich dann wieder dem Hochschulstudium zuwendet, begeht er den zweiten und somit doppelten Perspektivwechsel.






















