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DekanIn

 

Der Dekan ist der Vorsteher einer Falkultät oder eines Falkutätsbereichs. Er unterrichtet weiterhin, jedoch reduziert und wird über die Dauer von 2 bis 4 Jahren gewählt.

Seine Befugnisse richten sich nach dem Bundesland, in dem sich die Hochschule befindet. Sie reichen von der Unterzeichnung von Habilitations- und Promotionsurkunden bis hin zu Personal- und Finanzentscheidungen. Wobei letzteres noch eher selten geschieht.

Der Prodekan vertritt den Dekan. Unterstützt wird er durch den Studiendekan, der für die akademische Lehre verantwortlich ist. Die förmliche Anrede des Dekans lautet „Eure Spektabilität“, welche aber nur bei offiziellen Anlässen gebraucht wird.

 

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