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Bologna-Prozess

 

Das Ziel des Bologna Prozesses war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis 2010. Der Prozess fand 1999 mit 29 beteiligten Staaten statt.

Die Hauptziele umfassen die Förderung der Mobilität, die Schaffung internationaler Wettbewerbsfähigkeit sowie internationaler Beschäftigungsfähigkeit.


Im Einzelnen wurden dabei die folgenden Ziele vereinbart:

Es sollen leicht verständliche und vergleichbare Abschlüsse geschaffen werden
Studienabschlüsse sollen einem zweistufigen System unterworfen werden, z.B. Bachelor und Master
das European Credit Transfer System (ECTS) wird eingeführt
Mobilitätshemmnisse sollen beseitigt werden
Es soll die Zusammenarbeit Europas im Bereich der Qualitätssicherung gesichert werden
Studenten sollen mehr beteiligt werden.
Lebenslanges Lernen soll gefördert werden.
Es soll eine europäische Dimension der Hochschulausbildung geschaffen werden
Der europäische Hochschulraum soll attraktiver werden.
Der europäische Hochschulraum soll mit dem europäischen Forschungsraum „verzahnt“ werden.


Eine der Hauptkritiken gegenüber der Umsetzung des Prozesses umfasst die Arbeitsüberlastung der Studenten, die teilweise den gleichen Lehrstoff, für den früher 8 Semester veranschlagt waren in nunmehr 6 Semestern bewältigen müssen. Dies insbesondere bei Bachelorstudenten. Besonders der starke Anstieg an Prüfungen, die nun teilweise jede Lehrveranstaltung beenden sorgt über die Überlastung.

 

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