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BAföG | Bundesausbildungsförderungsgesetz

 

BaföG ist die Abkürzung für den Begriff Bundesausbildungsförderungsgesetz. Der Begriff wird auch für die Förderung selbst benutzt.

Bafög kann von Schülern, Auszubildenden und Studenten beantragt werden, die die notwendigen Kriterien erfüllen.

Die Förderung gibt es seit 1971. Ziel war und ist es die Chancengleichheit bei der Bildung zu verbessern und jungen Leuten aus schlechter gestellten Familien den Zugang zur Hochschule bzw. höheren Bildung zu ermöglichen.

Förderungsberechtigt ist grundsätzlich jeder bis 30 über die gesamte Zeit der Ausbildung jedoch bis zu einer Höchstdauer.

Angerechnet werden dabei das eigene und gegebenenfalls das Einkommen von Eltern und Eheleuten. Es gibt aber auch elternunabhängiges BaföG. Zum Einen bekommt man das, wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist aber auch Besuch eines Abendgymnasium oder Kollegs, wenn ihr bereits über 30 Jahre und trotzdem berechtigt seid sowie bei vorangehender dreijähriger Berufsausbildung mit anschließender dreijähriger Berufstätigkeit.

Wer über 30 ist kann unter bestimmten Umständen ebenfalls BaföG beziehen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt werden. Die Ausbildung muss unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen oder dem Wegfall der Hinderungsgründe (z.B. Krankheit oder Kindererziehung) begonnen werden. Insbesondere Absolventen des zweiten Bildungsweges sind hiervon betroffen.

 

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